Zum Verstehen des Prinzips der Entgeltabrechnung eignet sich dieses sehr vereinfachte Schema:
Brutto Gehalt ergibt sich aus:
Brutto Gehalt + Arbeitgeberanteil VVL
= Bruttogehalt für Berechnung der Versicherungsbeiträge
abzüglich Freibeträge
= Versteuerpflichtiges Bruttogehalt davon abzuziehen:
- – Lohnsteuer
- – Kirchensteuer (errechnet sich NICHT vom zu versteuernden Brutto, sondern von der Lohnsteuer)
- – Solidaritätszuschlag (genau wie die Kirchensteuer NICHT vom Brutto, sondern von der Lohnsteuer)
- – Krankenversicherung (Trägt zur Hälfte der Arbeitgeber)
- – Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung trägt zur Hälfte der Arbeitgeber (seit dem 1.1.2019 paritätisch – je zu Hälfte)
- – Rentenversicherung (Trägt zur Hälfte der Arbeitgeber)
- – Pflegeversicherung (Trägt zur Hälfte der Arbeitgeber)
- – kinderlose Arbeitnehmer tragen den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung selbt
- – Arbeitslosenversicherung (Trägt zur Hälfte der Arbeitgeber)
= Nettogehalt
– VVL gesamt
= Nettogehalt