Entgelt­abrechnung – Grobschema

Zum Verstehen des Prinzips der Entgeltabrechnung eignet sich dieses sehr vereinfachte Schema:

Brutto Gehalt ergibt sich aus:

Brutto Gehalt + Arbeitgeberanteil VVL

= Bruttogehalt für Berechnung der Versicherungsbeiträge

abzüglich Freibeträge

= Versteuerpflichtiges Bruttogehalt davon abzuziehen:

  • – Lohnsteuer
  • – Kirchensteuer (errechnet sich NICHT vom zu versteuernden Brutto, sondern von der Lohnsteuer)
  • – Solidaritätszuschlag (genau wie die Kirchensteuer NICHT vom Brutto, sondern von der Lohnsteuer)
  • – Krankenversicherung (Trägt zur Hälfte der Arbeitgeber)
  • Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung trägt zur Hälfte der Arbeitgeber (seit dem 1.1.2019 paritätisch – je zu Hälfte)
  • – Rentenversicherung (Trägt zur Hälfte der Arbeitgeber)
  • – Pflegeversicherung (Trägt zur Hälfte der Arbeitgeber)
  • – kinderlose Arbeitnehmer tragen den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung selbt
  • – Arbeitslosenversicherung (Trägt zur Hälfte der Arbeitgeber)

= Nettogehalt

– VVL gesamt

= Nettogehalt

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